Benutzerordnung
Benutzerordnung der Bibliothek Leogang
Mit der Anmeldung in der Bibliothek Leogang erhalten Sie einen Lesepass. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, die Bibliotheksordnung und die Datenschutzrichtlinien zur Kenntnis genommen zu haben. Die Anmeldung von Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erfolgt durch die gesetzliche Vertretung. Diese verpflichtet sich auch, für nicht bezahlte Gebühren sowie für allfälligen Ersatz aufzukommen.
Änderungen des Namens, der Wohn- oder Mailadresse sowie der Telefonnummer sind mitzuteilen.
Der Schutz ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, DSG, TKG 2003).
Die Entlehnfrist beträgt für alle Medien 4 Wochen und kann einmal entweder persönlich in der Bibliothek oder per E-Mail (oeb.leogang@gmx.at) verlängert werden. Eine Verlängerung ist nicht möglich, wenn für diese Medien bereits eine Reservierung vorliegt.
Alle entlehnten Medien sind sorgfältig zu behandeln und dürfen nicht an dritte Personen weiter verliehen werden.
Die BenutzerInnen verpflichten sich, die Urheberrechte, insbesondere bei CDs, einzuhalten und keine Vervielfältigungen anzufertigen.
Der Verlust von Medien oder Teilen davon sowie Beschädigungen sind in der Bibliothek zu melden. Bitte beheben Sie Beschädigungen nicht selbst. Bei einem nicht behebbaren Schaden oder bei Verlust sind die Medien zum Neuwert zu ersetzen. Sollte eine Neuanschaffung nicht möglich sein, ist ein angemessener Ersatz zu leisten.
Falls aus dem Gebrauch entliehener Medien Schäden an Geräten, Dateien oder Datenträgern der BenutzerInnen entstehen, wird von der Bibliothek keine Haftung übernommen. Auch für in der Bibliothek verlorene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.